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SWK 7, 1. März 2008, Seite 317

Das Verhältnis Grunderwerbsteuer - Grunderwerbsteueräquivalent beim bäuerlichen Übergabsvertrag

Erhebung des Grunderwerbsteueräquivalents ungerechtfertigt

Andrea Binder

"Der Vater erstellt's, der Sohn erhält's, dem Enkel zerfällt's." Dieses Sprichwort wird in der Literatur oft dafür verwendet, um den Unternehmensübergang innerhalb der Familie zu beschreiben. Um diesem traurigen Schicksal entgegenzuwirken, sieht unsere Rechtsordnung besondere Regelungen vor, die den Übergang von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zwischen den Generationen erleichtern und einen krisenfesten und leistungsfähigen Bauernstand erhalten sollen. Neben den anerbenrechtlichen Bestimmungen,vor allem über das Wohlbestehenkönnen des Übernehmers und die Erleichterungen in Bezug auf die Erbteils-/Pflichtteilszahlungen, welche analog auch bei Übergabe eines Erbhofs unter Lebenden anwendbar sind,gibt es auch zahlreiche steuerliche Begünstigungen. Mit der folgenden Darstellung möchte ich auf das Verhältnis zwischen Grunderwerbsteuer und Grunderwerbsteueräquivalent bei gemischten Schenkungen im besonderen Fall der bäuerlichen Hofübergabe eingehen.

1. Zivilrechtliche Grundlagen

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung handelt es sich beim bäuerlichen Übergabsvertrag um einen Vertrag sui generis mit familien- und erbrechtlichen Elementen, wodurch der Übergeber gegen Sicherung se...

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