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SWK 7, 1. März 2008, Seite W 38

OGH: Rechtsprechungsänderung zur Markenrechtsverletzung durch Internet-Domain

Mit Entscheidung vom , 17 Ob 13/07x, hat der OGH seine bisherige Rechtsprechung geändert: Ob die Nutzung einer fremden Marke als Internet-Domain in Rechte aus dieser Marke eingreift, hängt vom Inhalt der unter der Domain betriebenen Website ab. Der Schutzumfang einer Marke ist grundsätzlich auf jene Waren oder Dienstleistungen beschränkt, für die sie registriert ist. Die Nutzung für andere Waren oder Dienstleistungen ist grundsätzlich zulässig, soweit keine Verwechslungsgefahr besteht. Daher kann die Nutzung einer Marke als Domain nur verboten werden, soweit der Inhalt der unter der Domain betriebenen Website vom Schutzumfang der Marke erfasst ist. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Löschung der Domain (genauer: auf Abgabe einer Löschungserklärung gegenüber der Domain-Registrierungsstelle) griffe demgegenüber in das Recht des Domain-Inhabers ein, die Domain für erlaubte Zwecke zu nutzen. Diese Rechtsprechungsänderung erfasst nicht Domain Grabbing im engeren Sinn, d. h. die Registrierung einer Domain in Behinderungs- oder Vermarktungsabsicht. In solchen Fällen besteht weiterhin nicht nur ein Unterlassungsanspruch, sondern auch ein Anspruch auf Abgabe einer Löschungserklärung.

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