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SWK 7, 1. März 2008, Seite 307

Gewinnrealisierung bei Konvertierung von Fremdwährungskrediten

Einkommensteuerliche Erfassung erst bei Konvertierung zum Euro oder bei tatsächlicher Kredittilgung

Nikolaus Zorn

Eine aktuelle Entscheidung des VwGH zu Konvertierungsgewinnen bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt Anlass, die einkommensteuerlichen Auswirkungen der Konvertierung bei anderen Gewinnermittlungsarten zu untersuchen.

1. Problemstellung

Ein in Österreich Ansässiger hat Kapitalbedarf in Euro. Er geht mit der Bank einen Kreditvertrag ein, bei welchem die Rückzahlung in Yen (JPY) vereinbart ist. Jahre später vereinbart er mit der Bank den Schweizer Franken (SFR) als Währung der Rückzahlungsverpflichtung. Wiederum Jahre später kommt es zur Tilgung der Rückzahlungsverbindlichkeit; unter Umständen ist vorher auch noch die Vereinbarung getroffen worden, dass die Rückzahlungsverbindlichkeit in Euro bestehen soll.

Bei derartigen Gestaltungen besteht Diskussion darüber, ob der Wechsel von der Verbindlichkeit in JPY zur Verbindlichkeit in SFR beim Schuldner einkommensteuerliche Folgen auslöst, wenn vor dem Wechsel der Kurs des JPY (zum Euro) gefallen ist. Einkommensteuerlich relevant wäre der Vorgang dann, wenn er als Tausch, nämlich als Tausch negativer Wirtschaftsgüter (JPY-Verbindlichkeit gegen SFR-Verbindlichkeit), beurteilt wird (vgl. Atzmüller/Mayr, Highlights aus dem Einkommensteuerproto...

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