Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues Mehrwertsteuerpaket der EU
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei gemeinschaftsweiten Dienstleistungen
Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat am mit zwei Richtlinien folgende Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) verabschiedet:
1. Änderung des Ortes der Dienstleistung
Mit den neuen Regelungen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, die gemeinschaftsweit Dienstleistungen erbringen. Bisher konnten in Niedrigsteuerländern niedergelassene Unternehmer aufgrund des Ursprungslandprinzips vom Steuersatz ihres jeweiligen Niederlassungsortes profitieren, was neben Wettbewerbsverzerrungen auch zu Einnahmenausfällen der Mitgliedstaaten führte. Nach den neuen Vorschriften werden ab Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr an dem Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers. Dienstleistungen von Unternehmen an private Verbraucher werden dagegen nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist. Ausnahmeregelungen gibt es wiederum betreffend Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die Vermietung von Beförderungsmitteln und Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Unterricht und Erzi...