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SWK 7, 1. März 2008, Seite R 11
Kurzparkzone
• Die Kundmachung über das Ende der gebührenpflichtigen Kurzparkzone fällt unter die in § 48 Abs. 4 StVO genannte Ausnahme. - (§ 48 Abs. 4 StVO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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