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Gestaltungsformen beim internationalen Personaleinsatz
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
In der Praxis wird der Auslandseinsatz von Arbeitnehmern häufig mit dem unscharfen Begriff der (internationalen) "Personalentsendung" beschrieben. Aus abgabenrechtlicher Sicht ist hingegen eine exakte Begriffsabgrenzung zwingend, um die optimale Gestaltung ausfindig machen zu können.
1. Arbeitgeberwechsel
In einigen Konzernen ist es allgemein üblich, die internationale "Personalentsendung" über einen vollen Arbeitgeberwechsel zu realisieren. Dabei wird das bestehende Dienstverhältnis im Heimatstaat vorübergehend ruhend gestellt und auch zivil- bzw. arbeitsrechtlich ein neues Dienstverhältnis mit der aufnehmenden Konzerngesellschaft begründet. Damit wird die aufnehmende Gesellschaft regelmäßig auch zum wirtschaftlichen (d. h. steuerlichen) Arbeitgeber der Expatriates. Auf abkommensrechtlicher Ebene knüpft sich daran die Nichtanwendbarkeit der 183-Tage-Regel und damit das zwingende Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates vom ersten Tag an.
2. Arbeitskräfteüberlassung
Eine - zumindest aus noch aktueller österreichischer Sicht - elegante Variante der internationalen "Personalentsendung" stellt die Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) dar. In diesem Fall schuldet das entsendende Un...