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Kunst als Betriebsausgabe
Zur Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Kunstwerken
Im folgenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit Kunstwerke, Antiquitäten o. Ä. als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Trotz der sehr einschränkenden Auslegung des Gesetzestextes durch die Finanzverwaltung kann dennoch eine Absetzbarkeit erreicht werden. Dies ist umso wichtiger im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung der österreichischen Kunstszene.
1. Kauf Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2b EStG 1988 sind "betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind", nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Das Gesetz zählt dazu taxativ folgende Gegenstände auf: Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, geknüpfte Teppiche, Tapisserien und Antiquitäten.
Dazu führen die EStR, Rz. 4797 ff., Folgendes aus: Antiquitäten sind Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind, oder Gegenstände, die aufgrund der Zuordnung zu einer besonderen Stilepoche wertvoll sind.
1.1. Angemessenheit dem Grunde nach
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