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Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften werden nach zahlreichen Abkommen primär dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Doch selbst bei Fehlen einer solchen Sondernorm ist zu prüfen, ob nach dem konkret anwendbaren DBA nicht ausnahmsweise ein generelles Quellenbesteuerungsrecht für Anteilsveräußerungen vorgesehen ist.
1. Capital Gains aus Anteilsveräußerungen bei Immobiliengesellschaften
Als mehr oder minder unverrückbarer Grundsatz des Abkommensrechts gilt die Zuweisung des Besteuerungsrechts an Einkünften aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung solchen Vermögens) zum Belegenheitsstaat. Um die Aushöhlung dieses Belegenheitsprinzips durch einen grenzüberschreitenden Share Deal zu vermeiden, wird daher spätestens seit dem OECD-Update 2003 allgemein empfohlen, die Veräußerung der Anteile an einer Immobiliengesellschaft dem unmittelbaren Grundstücksverkauf gleichzustellen und damit auch in diesen Fällen dem Lagestaat das primäre Besteuerungsrecht einzuräumen (vgl. Art. 13 Abs. 4 OECD-MA).
Ein wesentlicher Unterschied zur unmittelbaren Grundstücksveräußerung liegt jedoch darin, dass bei Capital Gains aus Anteilen an...