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SWK 22, 1. August 2008, Seite K 14

Österreicher fährt mit deutschem Kennzeichen

Österreicher fährt mit deutschem Kennzeichen (§ 1 NoVAG)

Anlässlich einer Zollkontrolle wurde festgestellt, dass der in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldete Beschwerdeführer Besitzer eines in Deutschland zugelassenen Kfz ist. Der 1941 geborene Beschwerdeführer gab daraufhin an, dass die Meldeadresse sein Elternhaus sei, welches seinem Bruder gehöre und von seiner Mutter bewohnt werde. Er selbst sei Pensionist und habe eine Wohnung in Regensburg und halte sich je zur Hälfte in Österreich und Deutschland auf. Das FA nahm daraufhin an, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich sei und schrieb die NoVA vor. Der VwGH hob den Bescheid aus Verfahrensgründen auf, weil aus gelegentlichen Besuchen bei der Mutter nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen geschlossen werden kann ().

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