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Änderungen der FinanzOnline-VO und der FinanzOnline-Erklärungs-VO
Änderungen der FinanzOnline-VO 2006, die durch das Schenkungsmeldegesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, erforderlich wurden, sind in BGBl. II Nr. 244/2008 veröffentlicht worden. Es wurde eine neuer Abschnitt "Schenkungsmeldung" eingefügt. Eine elektronische Übermittlung ist dann nicht zumutbar, wenn die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nach § 2 FinanzOnline-Erklärungs-VO unzumutbar ist, weil die erforderlichen technischen Voraussetzungen fehlen. Mit BGBl. II Nr. 245/2008 wurde die FinanzOnline-Erklärungsverordnung dahin gehend geändert, dass auch die Stfitungseingangssteuererkärung im FinanzOnline-Verfahren zu erfolgen hat. Beide Verordnungen treten mit in Kraft.