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Investitionszuwachsprämie
• Eine Investitionszuwachsprämie kann für ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens geltend gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Wirtschaftsgut "gebraucht", wenn es schon in einer Weise verwendet wurde, dass darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken ist. - (§ 108e Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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