Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Argentinien kündigt Doppelbesteuerungsabkommen
(BMF) - Das österreichisch-argentinische Doppelbesteuerungsabkommen vom , BGBl. Nr. 11/1993, wurde von argentinischer Seite am mit Wirkung ab gekündigt. Wie von argentinischer Seite verlautete, gab die im Abkommen enthaltene Bestimmung der doppelten Steuerfreistellung von Staatsanleihezinsen, die von Österreich bereits vor Jahren vergeblich zum Anlass einer Abkommensrevision vorgeschlagen wurde und die sich nun auf Grund geänderten Investitionsverhaltens offenbar zum Nachteil Argentiniens ausgewirkt hat, den Anlass für diesen Schritt.
Das BMF bedauert diesen völlig überraschend und ohne vorherige Kontaktnahme mit den österreichischen Finanzbehörden gesetzten Schritt und weist darauf hin, dass damit ab ein vertragsloser Zustand bestehen wird. In Österreich ansässige Steuerpflichtige sind jedoch bis auf Weiteres durch die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gem. § 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, von einer tatsächlich eintretenden Doppelbesteuerung geschützt. Das BMF wird sich selbstverständlich bemühen, mit der argentinischen Seite in Gespräche zur Neuverhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens einzutreten. Die Verhandlungsaufnahme zum Neuabschluss eines Abkommens hängt aber v...