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Gruppenende durch Verschmelzung vor Ablauf der Mindestdauer
Rückabwicklung der Verlustverrechnung
Erlischt eine Unternehmensgruppe im Sinn des § 9 KStG vor Ablauf der Mindestdauer von drei (vollen) Jahren nach § 9 Abs. 10 KStG aufgrund einer Verschmelzung der Gruppenmitglieder mit ihrem Gruppenträger im Sinn des Art. I UmgrStG, so stellt sich die Frage, ob die Verlustverrechnung nach § 9 KStG nach § 295a BAO rückabzuwickeln ist und die Verluste rückwirkend ohne die Wirkungen einer Unternehmensgruppe zu verrechnen sind oder ob die Gruppenbesteuerung ausnahmsweise doch bis zum Verschmelzungsstichtag aufrecht bleiben kann.
1. Der Ausgangssachverhalt
Der Gruppenträger, eine österreichische Kapitalgesellschaft (AG/GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich), hält direkt 100 % an zwei österreichischen Töchtern (GmbHs) und indirekt an einer österreichischen Enkelgesellschaft (GmbH). Die Unternehmensgruppe besteht seit . Gruppenträger und Gruppenmitglieder (die zwei Töchter und die Enkelin) haben alle das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr.
Gruppenträger und Gruppenmitglieder verschmelzen im Juli 2008 rückwirkend zum .
2. Die Frage
Die Unternehmensgruppe besteht am Verschmelzungsstichtag erst seit zwei Jahren. Die Mindestbestandsdauer von drei (vollen) Jahren nach § 9 Abs. 10 KStG ist somit nicht erfüllt. Ist die Verlustverrechnung innerhalb der Grup...