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SWK 4, 5. Februar 2012, Seite 0263

Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung

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1

Branchenkennzahl

Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie in Punkt 43 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage S. 264E 1a. Weiters ist anzukreuzen, ob es sich um eine Groß-GmbH oder um eine Klein-GmbH handelt.

2

Dauer des Gewinnermittlungszeitraumes

Die Dauer des Gewinnermittlungszeitraumes ist nur anzugeben, wenn dieser kürzer als zwölf Monate ist (Rumpfwirtschaftsjahr). Angefangene Monate gelten als volle Monate.

Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ist festgelegt, ob das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder von diesem abweicht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist für 2011 das Einkommen zu versteuern, das in dem 2011 endenden Wirtschaftsjahr (2010/2011) erzielt worden ist.

Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) beginnt das erste Wirtschaftsjahr mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und nicht erst – wie das zivilrechtlich der Fall ist – mit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch.

Es ist anzugeben, ob der Jahresabschluss von den zuständigen Organen (Hauptversammlung, Generalversammlung) schon genehmigt – gegebenenfalls wann – oder...

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