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Vorsorgescheck für Erlebensversicherung
Vorsorgescheck für Erlebensversicherung (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG)
Eine Arbeitnehmerin erhielt von ihrem Arbeitgeber einen Vorsorgescheck um 186 Euro, der sie zum Abschluss einer Erlebensversicherung gegen Einmalerlag berechtigte. Diese Leistung ist nicht steuerfrei, weil die Zuwendung von Bargeld zur Zahlung von Lebensversicherungsprämien eine Geldzuwendung und keine Sachzuwendung ist ().