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SWK 22, 1. August 2008, Seite 13

Sportgeräte bei Lehrer

Sportgeräte bei Lehrer (§ 16 EStG)

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat verwendet werden, unter das Abzugsverbot des § 20 EStG fallen. Nur eine ausschließlich für eine berufliche Tätigkeit erworbene Sportausrüstung kann bei entsprechendem Nachweis abgesetzt werden. Da aber die Beschwerdeführerin (die sonst S. 14nur Schi fährt) eine private Nutzung auch dieser Ausrüstung (Snowboardausrüstung für einen Einsatz als Snowboardlehrer) zugestanden hat (es wurden in der Erklärung 40 % Privatanteil angesetzt), fällt die gesamte Ausrüstung unter das Abzugsverbot (). Siehe dazu auch Beiser, Werbungskosten für das Snowboard einer Lehrerin? SWK-Heft 19/2008, S 522.

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