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Selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter-GmbHs: Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung
Selbständige Buchhalter und selbständige Buchhalter-GmbHs, die 2007 buchführungspflichtig werden, müssen erst mit Beginn des Jahres 2008 auf die Sollbesteuerung wechseln
Selbständige Buchhalter waren im Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz (WTBG) 1999 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG, BGBl. I Nr. 161/2006, in Kraft getreten mit ) unter § 1 Abs. 1 Z 4 genannt und erzielten daher bis einschließlich 2006 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988. Die Steuer für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Umsätze hatten sie nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§ 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994).
Nach Inkrafttreten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes sind selbständige Buchhalter (diese gehören nach § 229d Abs. 2 WTBG 1999 i. d. F. BGBl. I Nr. 161/2006 der Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter an) nicht mehr zu den Wirtschaftstreuhandberufen zu zählen. Dementsprechend stellen (ab 2007 erzielte) Einkünfte aus der selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Lohnverrechner) Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar (siehe EStR 2000, Rz. 5211 i. d. F. des Wartungserlasses 2007), sodass die Istbesteuerung nach § 17 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 nicht mehr zur Anwendung kommt.
§ 17 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sieht die Besteuerung nach vereinnahmten Entge...