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Zur Abgrenzungen zwischen Wertpapieren und Veranlagungen iS von § 1 KMG
§§ 1, 2, 8, 8a KMG
Übertragbare Wertpapiere sind Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, wie Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellen sind, sowie schließlich Aktienzertifikate. Öffentlich angebotene Kommanditbeteiligungen fallen mangels Handelbarkeit am Kapitalmarkt nicht unter diese Definition und sind daher als Veranlagungen zu qualifizieren.
Aus der Begründung:
Der Kläger beauftragte am eine Beteiligungsverwaltung und Treuhand GmbH mit dem Erwerb einer Kommanditeinlage über € 30.000 Nominale und € 1.500 Agio (als seine Treuhänderin).
Der dem Kläger übergebene Kapitalmarktprospekt enthielt einen Kontrollvermerk einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH als Prospektkontrollorin.
Der Kläger begehrte von der Beklagten aus dem Titel der Amtshaftung die Zahlung von € 25.659,09 sA, in eventu die Feststellung, dass ihm die Beklagte für die Folgen des rechtswidrigen Handelns der FMA hafte. Die Haftung der Beklagten stützte der Kläger auf den Vorwurf der mangelnden Prospektkontrolle. Wäre der Prospekt v...