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ÖBA 9, September 2015, Seite 676

Unzureichende Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten zur Frage der Marktmanipulation durch 1-Stück-Orders

§ 48a Abs 1 Z 2, § 48c BörseG

Rechtswidrigkeit einer Bestrafung wegen Marktmanipulation wegen unzureichender Auseinandersetzung der Behörde mit einem Privatgutachten zur Frage der einem „Specialist“ an der Wiener Börse zukommenden Befugnisse auf Grund der XETRA Handelsregeln; Frage der Zulässigkeit der Eingabe von 1-Stück-Orders durch „Specialists“.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz
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