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ÖBA 9, September 2015, Seite 622

FMA veröffentlicht Entwurf einer Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung (AIFM-MV)

Am veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Entwurf einer „Verordnung über die von Alternativen Investmentfonds Managern (AIFM) der FMA zu übermittelnden Meldungen“ (AIFM-MV). Mit diesem Verordnungsentwurf sollen die Meldeverpflichtungen an die FMA und insbesondere die Meldestichtage nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) näher konkretisiert werden.

Das AIFMG basiert auf der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) und sieht bestimmte Meldeverpflichtungen vor. Unter anderem werden diese durch die „Delegierte Verordnung 2013/231/EU” (EU-AIFM-VO), die „ESMA Guidelines on reporting obligations under Articles 3 (3) (d) and 24 (1), (2) and (4) of the AIFMD”, die „ESMA Questions and Answers on the Application of the AIFMD” und die „ESMA Opinion 2013/1340” näher definiert.

Gemäß AIFMG haben konzessionierte AIFM regelmäßige Meldungen (quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) an die FMA zu übermitteln. Dabei sind eine allfällige Hebelfinanzierung und die verwalteten Vermögenswerte in den jeweiligen Meldungen zu berücksichtigen.

Der Verordnungsentwurf sieht die folgenden Meldestichtage vor:

Quartalsweise Meldungen: 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.;

Halbjährlic...

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