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ÖBA 9, September 2015, Seite 673

Prospekthaftung für ein „Fact-Sheet“

§ 1295 ABGB; § 11 KMG

Der allgemeinzivilrechtliche Prospektbegriff ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Maßgeblich ist, ob der Werbeprospekt des freien Kapitalmarktes dem Vertrieb der Anlage dient und dabei als Schriftstück generell geeignet ist, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen, indem er den Anschein ausreichender und objektiver Anlageinformation erweckt.

Aus der Begründung:

1. Der OGH hat sich bei der Prüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, grundsätzlich auf jene Gründe zu beschränken, die in der Zulassungsbeschwerde als solche angeführt wurden (RS0107501).

2. Der Kläger wurde nach den diesbezüglich unbekämpften Feststellungen beim Ankauf der hier verfahrensgegenständlichen Wertpapiere von seiner Ehegattin vertreten. Diese kümmerte sich auf seinen Wunsch selbständig um die Vermögensveranlagung, traf die Entscheidungen und nahm die Beratungsgespräche wahr. Der Kläger leistete die erforderlichen Unterschriften, nachdem seine Gattin ihm die relevanten Informationen weitergeleitet hatte. Der Kläger, vertreten durch seine Gattin, traf die hier gegenständliche Veranl...

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