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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 750

Zinsenloses Mieterdarlehen

Gewährt eine Mieterin dem Vermieter ein zinsenloses Darlehen, welches bei Beendigung des Mietverhältnisses rückzuzahlen ist, so liegt in Höhe des dadurch verschafften Zinsgewinnes ein geldwerter Vorteil und damit eine zusätzliche Mieteinnahme vor ().

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