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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 51

Kinderabsetzbetrag: Anspruch

Der Anspruch auf Gewährung eines Kinderabsetzbetrages knüpft nach § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 an die Gewährung der Familienbeihilfe an. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen Beurteilung - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. - (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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