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Kinderabsetzbetrag: Anspruch
• Der Anspruch auf Gewährung eines Kinderabsetzbetrages knüpft nach § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 an die Gewährung der Familienbeihilfe an. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich - unabhängig vom Zeitpunkt der behördlichen Beurteilung - nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum. - (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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