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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 769

Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommunalsteuerpflicht und Abgabenhinterziehung

Anmerkung zu (vormals 2005/14/0059)

Peter Pülzl

Mit dem Erkenntnis vom , 2008/15/0084, hat der VwGH entschieden, dass eine Verkürzung von Kommunalsteuer jedenfalls nicht als Abgabenhinterziehung i. S. v. § 33 FinStrG zu werten ist und damit die für hinterzogene Abgaben bestehenden längeren Verjährungsfristen in der Regel nicht zum Tragen kommen. Mit den im ordentlichen Verfahren aufgeworfenen, praktisch überaus relevanten Themen "Vertretbarkeit der Rechtsauffassung", "Umfang der Offenlegungspflicht bei vertretbarer Rechtsauffassung" und "Erkundigungspflicht bei der zuständigen Behörde" musste sich der VwGH im vorliegenden Fall deshalb nicht mehr beschäftigen. Der Beitrag widmet sich sowohl den entschiedenen als auch den nicht entschiedenen Problembereichen.

1. Sachverhalt und ordentlicher Verfahrensverlauf

Aufgrund eines Nachschauauftrags wurde bei einer steuerpflichtigen GmbH eine Kommunalsteuerprüfung für den Zeitraum 1998 bis 2002 vorgenommen.

Mit darauffolgendem S. 770Bescheid wurde der Steuerpflichtigen für deren wesentlich beteiligte(n) Gesellschafter-Geschäftsführer für den erweiterten Zeitraum 1994 bis 2002 Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag zur Nachzahlung vorgeschrieben. Im Prüfungsbericht wurde die Ausweitung des Prüfungszeitraums damit ...

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