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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite K 15

Vermittlung von Pflegekräften in Österreich

Vermittlung von Pflegekräften in Österreich (§ 1 EStG)

Die Beschwerdeführerin ist eine tschechische Staatsbürgerin mit je einem Wohnsitz in Tschechien und in Österreich. Seit 1991 erklärte sie negative Einkünfte aus einer Partnervermittlung in Österreich. Weiters vermittelte sie Pflegekräfte in Österreich. Die Einkünfte aus der Vermittlung von Pflegekräften versteuerte sie in Tschechien, weil die Vertragsabschlüsse angeblich über ihr tschechisches Büro gegangen sind. Die Behörde hat im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass die Abschlüsse stets über das österreichische Büro gegangen sind und auch die vorbereitenden Vermittlungsgespräche und die Vertragsabschlüsse stets in der Betriebsstätte in Österreich erfolgt sind. Der VwGH betont, dass bei der Vermittlung von Altenpflegerinnen die Vermittlungsgespräche, die Vertragsunterzeichnungen sowie die Vertragsabwicklungen die Haupttätigkeit sind, sodass damit die Steuerpflicht in Österreich eintritt ().

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