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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 51

Anspruchszinsenbescheide

Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch der im Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Das Gesetz verlangt dabei keine rechtskräftige Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung. - (§ 205 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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