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Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen beim Bilanzierer
Der VwGH bleibt bei seiner im Erkenntnis vom , 2006/15/0116, geäußerten Rechtsansicht: Auch bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich tritt die Gewinnrealisierung erst (anteilig) mit der (anteiligen) Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit oder, sollte eine solche vereinbart werden, bereits mit der Konvertierung der Verbindlichkeit in Euro ein. Bei der Konvertierung einer Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung ist kein Tausch unterschiedlicher Wirtschaftsgüter mit der Folge einer Gewinnrealisierung zu erblicken (, zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988; Aufhebung).