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Aufteilung von Grundstücken im Zuge der Scheidung
Aufteilung von Grundstücken im Zuge der Scheidung (§ 30 EStG)
Wird durch einen Vergleich ein Grundstück erworben, so liegt ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor. Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe im Sinn der §§ 81 ff. des Ehegesetzes unterliegt somit der Grunderwerbsteuer. Beim Erwerb einer Liegenschaft im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Falle der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe i. S. d. §§ 81 ff. EheG ist im Fall, dass diese Aufteilungsvereinbarung (Vergleich) einen Globalcharakter aufweist, in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln (, und , 98/16/0241). Wird im Scheidungsvergleich ausdrücklich erwähnt, dass die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bereits erfolgt ist, und wird eine spezielle Vereinbarung hinsichtlich der Übertragung der bisher im Hälfteeigentum der Ehegatten stehenden ehelichen Wohnung in das Alleineigentum des Ehemannes gegen Bezahlung eines Ausgleichsbetrages getroffen, ohne dass darin, bezogen auf die übertragenen Liegenschaftsanteile und die Höhe des Ausgleichsbetrages, eine vermögensmäß...