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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 755

Vorsteuern von Subunternehmer im Baugewerbe

Ob eine Rechnung zum Vorsteuerabzug führt, bedarf auf den jeweiligen Beleg bezogener Feststellungen. Allgemeine Feststellungen wie "Der Subunternehmer war in der Folge nicht mehr greifbar" begründen für sich allein nicht, weshalb dieser Firma im Streitzeitraum eine Leistungserbringung nicht möglich gewesen sein sollte ().

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