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SWK 28, 1. Oktober 2008, Seite 756

Agrargemeinschaften-Erkenntnis des VfGH hat weitreichende steuerliche Konsequenzen!

Zur Frage der Einkünftezurechnung

Hermann Peyerl

Im Erkenntnis vom hat der VfGHentschieden, dass an eine Agrargemeinschaft übertragenes Gemeindegutweiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleibt. Bei der Umsetzung des mit erheblichen finanziellen Auswirkungenverbundenen Erkenntnisses sind auch die steuerlichen Folgen zu beachten. Der Beitrag gibt auf Basis einer kurzen Darstellung der Besteuerung von Agrargemeinschaften grundlegende Antworten auf die auftretenden Fragen.

1. Rechtsnatur von Agrargemeinschaften

Agrargemeinschaften sind Personenvereinigungen in Angelegenheiten der Bodenreform. Den Liegenschaftseigentümern kommt dabei ein Anteilsrecht an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken zu. Ziel ist die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft, insbesondere durch die Beseitigung von Mängeln in der Agrarstruktur. Die rechtlichen Grundlagen sind im Flurverfassungs-Grundsatzgesetz und den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder geregelt. Danach können Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet sein. Mangels entsprechenden Landesrechts kann es sich auch um Personengesellschaften in der Form von Gesellschaften bürgerlich...

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