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§ 10 EStG: Wertpapiere künftig keine Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter mehr!
Nach Art. I Z 4 Iit. a der Regierungsvorlage zum Abgabensicherungsgesetz 2007 (AbgSiG 2007) soll in § 10 Abs. 5 Z 2 EStG an die Stelle der Wortfolge "begünstigte Wirtschaftsgüter" die Wortfolge "begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 3 Z 1" treten. Nach den Gesetzesmaterialien soll die Regelung der Ersatzbeschaffung in § 10 Abs. 5 Z 2 EStG durch die Bezugnahme auf Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 3 Z 1 (= abnutzbare Anlagegüter mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer, ausgenommen jene in Abs. 4 aufgezählten) dahingehend eingeschränkt werden, dass Wertpapiere als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter nicht mehr in Betracht kommen. Die Materialien führen wörtlich aus: " ... die bloße Wertpapierumschichtung erscheint nicht förderungswürdig. Wertpapiere sollen daher als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter ausgeschlossen werden." Nach Art. I Z 16 Iit. b letzter Satz der RV zum AbgSiG 2007 ist § 10 Abs. 5 Z 2 EStG in der Fassung des AbgSiG 2007 erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 anzuwenden.
Die RV zum AbgSiG 2007 samt der o. a. Neuregelung wurde mittlerweile im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen () und der Beschluss an den Bundesrat übermittelt (). Es ist demnach davon auszugehen, dass die o. a. Neure...