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Verfahren: Beweiswürdigung
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Bescheinigung im Sinne des § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ein Beweismittel dar, welches im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde unterliegt. - (§ 8 Abs. 6 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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