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Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden
Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden (§ 16 EStG)
Im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einen fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnungen entgeltlich oder unentgeltlich benützt. Im konkreten Fall hat der alleinstehende Arbeitnehmer in seinem Heimatort eine Dachgeschosswohnung im Haus seiner Eltern angemietet (BFH , VI R60/05, und , VI R10/06, in BB 2007, 1993).