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Verlängerung des Eigenverbrauchs für Pkw-Auslandsleasing bis 2010
Weitere Verlängerung des Eigenverbrauchs gemeinschaftsrechtswidrig
Die österreichische Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStGwurde vom EuGH als gemeinschaftsrechtswidrig eingestuft. Österreich hat die Bestimmung im Rechtsbestand gelassen, jedoch unter Berufung auf Art. 17 Abs. 7 6. MwSt-RL nach Konsultation des MwSt-Ausschusses mit einer Befristung bis versehen. Die Befristung wurde bis verlängert.
1. Bisherige Interpretation
Das BMF hat jedoch mit den anderen Mitgliedstaaten der EU bereits Koordinierungsgespräche aufgenommen, wonach künftig der Sitz des Leasingnehmers als Leistungsort entscheidend sein soll. Diesfalls würden sich naturgemäß keine umsatzsteuerlichen Vorteile beim Leasing etwa aus Deutschland mehr ergeben, sodass auch der Eigenverbrauchstatbestand obsolet würde. Wie weit diesem Vorhaben tatsächlich zum Durchbruch verholfen werden kann, bleibt abzuwarten. Letzte Gerüchte sprachen von einer bevorstehenden Umsetzung. Nach einer Apa-Meldung vom wurde Einigung unter den Finanzministern der EU dahingehend erzielt, dass ab 2010 bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern der Ort des Sitzes des Nutzers entscheidend sein soll.
Nach der bisher herrschenden Auffassung war die Verlängerung bis 2005 bzw. 2007 wiederum gemeinschaftsrechtswidrig. Es wurde argumentiert, ...