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Sanierungsgewinn: Steuerbegünstigung
• Für die Anerkennung eines steuerbegünstigten Sanierungsgewinnes war das Vorhandensein der Sanierungsabsicht des Gläubigers Voraussetzung. Der Schuldennachlass musste "zum Zweck der Sanierung" im Rahmen eines Sanierungskonzeptes erfolgt sein. Die Voraussetzungen unter anderem der Sanierungsabsicht und der Sanierungseignung mussten kumulativ vorliegen. - (§ 36 EStG 1988), (Abweisung)
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