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Mängelbehebungsauftrag nach § 275 BAO
Im Beschwerdefall hat der Bfr. seinen Steuererklärungen 2001 die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht beigelegt. Das Finanzamt hat daraufhin einen Auftrag zur Vorlage der Gewinnermittlung nach § 116 in Verbindung mit § 115 BAO erteilt. Da dieser Auftrag nicht befolgt wurde, ermittelte das FA das Ergebnis durch eine Schätzung. Dagegen wurde Berufung erhoben. Nunmehr wurde vom FA ein Mängelbehebungsauftrag nach § 275 BAO erlassen und die Berufung nach Verstreichen der gesetzten Frist als zurückgenommen erklärt. Dies war aber rechtswidrig, weil die Mängelbehebung nach § 275 BAO nicht die Vorlage von Unterlagen beinhalten kann ().