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Schwerarbeitsverordnung - Praxishinweise für Dienstgeber
Die Meldebestimmungen der Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006, treten in wenigen Tagen - mit - in Kraft. Klarstellungen und Auslegungsprinzipien sollen die Regelung, insbesondere für Dienstgeber, transparenter machen und die Arbeit mit einer neuen Materie erleichtern. Dazu wird auf der Homepage des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger ein "Fragen- und Antwortenkatalog" angeboten, der von den Sozialversicherungsträgern und Experten des BMSK erstellt wurde. Wichtige Hinweise daraus hat Mag. Carina Milisits in einem Beitrag in der Dezember-Ausgabe der ASoK zusammengefasst.