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SWK 26, 10. September 2007, Seite 44

Gebühren: Vergleich

Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld ist kein Vergleich.- (§ 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG 1957), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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