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SWK 26, 10. September 2007, Seite R 44
Gebühren: Vergleich
• Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld ist kein Vergleich.- (§ 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG 1957), (Abweisung)
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