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SWK 26, 10. September 2007, Seite 717

Fremdüblichkeit von Mietverträgen

Für die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen ist erforderlich, dass die Vereinbarungen

• nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,

• einen eindeutigen, klaren, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und

• auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

Die steuerliche Anwendung hat allerdings keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertragswerkes.

Diese vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Kriterien (; , 91/13/0045) haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen immer dann zur Anwendung, wenn berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen ().

Werden Verträge zwischen nahen Angehörigen geschlossen, sind diese im Speziellen darauf zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung besteht. Entspricht die Vertragsgestaltung nicht, so sind die mit der Nutzung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 anzusehen.

Wird e...

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