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SWK 26, 10. September 2007, Seite 131

Feststellungserklärungen von Personengesellschaften

Praxisfremde und missverständliche Formulare E6a und E6a-1 lassen zahlreiche FinanzOnline-Fehlermeldungen und aufwändige Korrekturen erwarten

Günther Hackl

Demnächst werden im Zuge der Erfüllung der "Oktoberquote" erstmals in großer Zahl Feststellungserklärungen von Personengesellschaften, d. h. die Formulare E6, E6a, E6b und E6a-1 elektronisch eingereicht werden. Man braucht nicht Nostradamus zu sein, um unzählige Fehlermeldungen, Diskussionen im Kollegenkreis und kostenaufwendige Korrekturen vorherzusehen. Die Gründe dafür sind Formulare, die weder das EStG richtig abbilden noch den Sachverhalten der Praxis entsprechen. Nachfolgend werden die wichtigsten Hürden erläutert und Anregungen für eine Verbesserung der Formulare gegeben.

Kritik an den Formularen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung und eine Replik des BMF finden sich bereits in Beiträgen in den SWK-Heften 14/15/2007 und 17/18/2007. Diese sind sicherlich richtig, gehen jedoch m. E. am Kern der Sache vorbei.

1. Wie die Formulare im Gewinn-Feststellungsverfahren zusammenhängen

In das Formular E6 sind für Personengesellschaften die betrieblichen Einkünfte und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Summe aufzunehmen, das heißt, ohne jegliche Aufteilung der Einkünfte auf einzelne Gesellschafter. Dabei sind Freibeträge, Kapitalerträge, Tarifbegünstigungen und ausländis...

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