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Wochengeld: Steuerbefreiung
• Für das Wochengeld nach § 162 ASVG ist bedeutsam, dass es das EStG von der grundsätzlichen Einkommensteuerpflicht von Einkommensersätzen nur deshalb ausnimmt, weil es schon als "Nettobezug" bemessen ist. - (§ 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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