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SWK 26, 10. September 2007, Seite 46

Kanalisationsbeitrag Stmk.

Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in m2) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschoßes kommt es nach dem Gesetz nicht an. - (§ 4 Abs. 1 Stmk. Kanalabgabengesetz 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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