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SWK 26, 10. September 2007, Seite R 44

USt: Haupt-/Nebenleistung

An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen können nicht als Nebenleistungen einer Hauptleistung, nämlich Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages, angesehen werden. Aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist die in Rede stehende Meldung in Bezug auf das Kfz mit dem Abschluss eines Haftpflichtvertrages nicht so eng verbunden, dass die eine Leistung nicht ohne die andere Leistung erbracht werden könnte. (§ 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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