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Arzt: Betriebsausgabenpauschale
• Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Entgelte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse) eines Oberarztes kann das 12%ige Betriebsausgabenpauschale nicht geltend gemacht werden, wenn die Krankenanstalt bei der Abrechnung einen so genannten "Hausanteil" i. S. d. § 54 Abs. 3 OÖ KAG bereits abgezogen hat. - (§ 17 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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