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SWK 26, 10. September 2007, Seite R 44
Zustellung: Rechtswirkung
• Ist ein Dokument zugestellt, so löst nach § 6 Zustellgesetz die neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes keine Rechtswirkungen aus. - (§ 6 Zustellgesetz), (Abweisung)
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