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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 88

Kraftfahrzeugsteuer: Schuldner

Der in § 1 Abs. 2 dritter Satz KfzStG angeführte "Steuerschuldner", ist der jeweils in den Mitgliedstaaten bestimmte Steuerschuldner der durch das Gemeinschaftsrecht harmonisierten Kraftfahrzeugsteuer. - (§ 1 Abs. 2 KfzStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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