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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 88

Bauordnung Tirol

Die Auffassung der Abgabenbehörde, wonach unter dem Begriff "Gehweg" in den Abgabentatbeständen des § 68 Abs. 3 und 4 BauO nur ein gepflasterter Gehweg zu verstehen ist, entspricht der herrschenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. - (§ 13 TVAAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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