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Bankenaufsicht: Kostenaufteilung
• Die gesetzlich vorgesehene Kostenaufteilung der Bankenaufsicht führt zu einer sachgerechten Aufteilung der Aufsichtskosten (soweit sie nicht durch andere Mittel abgedeckt sind). Es hat grundsätzlich jedes Kreditinstitut einen zu den von ihm verursachten Aufsichtskosten verhältnismäßigen Beitrag zu leisten. - (§ 19 FMABG), (Abweisung)
(, 0338)