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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite R 88

Bankenaufsicht: Kostenaufteilung

Die gesetzlich vorgesehene Kostenaufteilung der Bankenaufsicht führt zu einer sachgerechten Aufteilung der Aufsichtskosten (soweit sie nicht durch andere Mittel abgedeckt sind). Es hat grundsätzlich jedes Kreditinstitut einen zu den von ihm verursachten Aufsichtskosten verhältnismäßigen Beitrag zu leisten. - (§ 19 FMABG), (Abweisung)

(, 0338)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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