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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 939

Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens

Höhe mit Refinanzierung der Investitionskosten samt angemessenem Gewinn begrenzt

Johanna Demal

Verpachten Landwirte Grundstücke an Schotterabbauunternehmen, sind die daraus erzielten Erträge den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. Dem vereinnahmten Pachtentgelt (Abbauzins) steht ausgabenseitig v. a. die Absetzung für Substanzverringerung (AfS) gegenüber (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988). Zur Vermeidung eines aufwändigen Ermittlungsverfahrens erlaubt Rz. 3204 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR) einen pauschalen Werbungskostenabzug, mit dem neben der AfS auch sämtliche sonstigen Werbungskosten abgegolten sind. Bisweilen erscheint Abgabepflichtigen dieser Betrag als unzureichend. Sie wollen es genau wissen und machen anstatt der pauschalen Werbungskosten der Rz. 3204 EStR die tatsächlich angefallenen Kosten geltend. So geschehen in einem beim UFS anhängigen Verfahren einer landwirtschaftlichen "Besitzergemeinschaft".

1. Sachverhalt

Nachdem im erstinstanzlichen Verfahren Uneinigkeit über die Berechnung des in Rz. 3204 EStR vorgesehenen Werbungskosten-Pauschalbetrages bestanden hatte (50 % von den Brutto- oder Nettoeinnahmen?), wollten die Berufungswerber im Verfahren vor dem UFS der Sache auf den Grund gehen und gaben ihre tatsächlichen Werbungskosten bekannt.

Aufgrund der Umstände des Falles war von einem unentg...

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