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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite 20
Zinszahlungen als Arbeitslohn
Zinszahlungen als Arbeitslohn (§ 15 EStG)
Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung der Zinsen für einen Arbeitnehmer, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen (BFH , VI R67/03, in BB 2006, 2283).